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   BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03   

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BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03 (https://dejure.org/2004,25663)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03 (https://dejure.org/2004,25663)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2004 - 24 W (pat) 178/03 (https://dejure.org/2004,25663)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Da eine gewisse begriffliche Unschärfe umfassenden Oberbegriffen immanent sei, stünde der Annahme fehlender Unterscheidungskraft nicht entgegen, daß die Bezeichnung "Werkzeugforum" die angemeldeten Waren und Dienstleistungen nicht im einzelnen beschreibe (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHÖN").

    Unterscheidungskraft in diesem Sinn fehlt einer Wortmarke nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn ihr von den angesprochenen Verkehrskreisen ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet wird (vgl ua BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHÖN"; GRUR 2001, 1153 "antiKalk").

    Daß das Thema "Werkzeug" nicht näher hinsichtlich der Art des Werkzeuges spezifiziert ist, schließt dabei einen rein sachlichen Aussagegehalt der Wortkombination nicht aus, da auch zusammenfassende oberbegriffsartige Ausdrücke beschreibenden Charakter in bezug auf Waren oder Dienstleistungen haben können (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHÖN"; GRUR 2001, 1042, 1043 "Bücher für eine bessere Welt").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Einer Marke kann jedoch die Unterscheidungskraft in bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (vgl EuGH, Urteil v 12.02.2004, C-265/00, Campina Melkunie BV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 19 - "BIOMILD"; Urteil v 12.02.2004, C-363/99, Koninklijke KPN Nederland NV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 86 - "Postkantoor"), so insbesondere dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Einer Marke kann jedoch die Unterscheidungskraft in bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (vgl EuGH, Urteil v 12.02.2004, C-265/00, Campina Melkunie BV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 19 - "BIOMILD"; Urteil v 12.02.2004, C-363/99, Koninklijke KPN Nederland NV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 86 - "Postkantoor"), so insbesondere dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice").
  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 73/00
    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Die Bedeutung der angemeldeten Wortverbindung erschließt sich daher dem inländischen Publikum ohne weiteres und nächstliegend im Sinn "eines Forums zum Thema Werkzeug", wobei das Forum für die Erörterung, Diskussion oder Darstellung des Themas Werkzeug aus einem Kreis von Personen, aber auch aus einer Zeitschrift oder einem virtuellen Ort, einer Internet-Seite bzw -Portal, mithin aus jeder Art von Kommunikationsebene bestehen kann (vgl auch BPatG, Beschluß v 17.09.1997, 29 W (pat) 198/96 - "Deutsches Medizin Forum"; Beschluß v 22.07.1998, 29 W (pat) 23/98 - "Bauforum"; Beschluß v 28.06.2000, 32 W (pat) 73/00 - "forum bürowirtschaft"; HABM, Entscheidung v 31.01.2001, R0018/00-1 - "EXHIBITOR FORUM"; jeweils PAVIS CD-ROM Markenentscheidungen).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Unterscheidungskraft in diesem Sinn fehlt einer Wortmarke nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn ihr von den angesprochenen Verkehrskreisen ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet wird (vgl ua BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHÖN"; GRUR 2001, 1153 "antiKalk").
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 u 2 MarkenG sei nach der Rechtsprechung ein ganz konkreter Bezug für jede der angemeldeten Waren und Dienstleistungen herzustellen (vgl EuGH GRUR 2001, 1145 "Babydry"; HABM Entsch v 06.03.2002, R 675/2001-3 "Euro-Telecom").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Denn die Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924 (Nr. 28) "Canon"; BGH GRUR 2000, 882 "Bücher für eine bessere Welt").
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Nachdem es sich bei den noch fraglichen Waren und Dienstleistungen um solche eines virtuellen elektronischen Marktes bzw um damit unmittelbar zusammenhängende Dienste handelt, die vom Angebot eines Internet-Portals zum Thema Werkzeug ohne weiteres umfaßt sein können, wird der Verkehr auch hierfür die Bezeichnung "Werkzeugforum" nicht als ein auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Unterscheidungsmittel auffassen, sondern lediglich als naheliegenden Sachhinweis auf die Stätte des Warenangebots oder die Erbringungsstätte des Dienstleistungsangebots (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 1051, 1052 "rheumaworld").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Einer Marke kann jedoch die Unterscheidungskraft in bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (vgl EuGH, Urteil v 12.02.2004, C-265/00, Campina Melkunie BV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 19 - "BIOMILD"; Urteil v 12.02.2004, C-363/99, Koninklijke KPN Nederland NV ./. Benelux-Merkenbureau, Rdn 86 - "Postkantoor"), so insbesondere dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice").
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
    Denn die Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924 (Nr. 28) "Canon"; BGH GRUR 2000, 882 "Bücher für eine bessere Welt").
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 22.07.1998 - 29 W (pat) 23/98
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Der Verkehr wird daher auch bei einer mit "aktionaersforum" gekennzeichneten Dienstleistung die Bezeichnung nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Unterscheidungsmittel auffassen, sondern lediglich als naheliegenden Sachhinweis auf die Erbringungsstätte des Dienstleistungsangebots (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.05.2005, 25 W (pat) 267/03 - Forum PET; Beschluss vom 02.03.2004, 24 W (pat) 178/03 - Werkzeugforum).
  • BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Der Verkehr wird daher auch bei einer mit "Forum PET" gekennzeichneten Dienstleistung "Vermittlung von Handelsgeschäften für andere" die Bezeichnung nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Unterscheidungsmittel auffassen, sondern lediglich als naheliegenden Sachhinweis auf die Erbringungsstätte des Dienstleistungsangebots (vgl. BPatG, PAVIS PROMA 24 W (pat) 178/03 - Werkzeugforum).
  • BPatG, 19.04.2007 - 25 W (pat) 1/05
    Zu beachten ist dabei, dass vor allem Informations- und Diskussions-Portale im Internet zunehmend nicht nur reine Informationen und die Möglichkeit des Informationsaustausches anbieten, sondern ebenso weitere, im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema stehende Waren und Dienstleistungen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 178/03 - Werkzeugforum; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 267/03 - Forum PET).
  • BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 40/04
    Aus den gleichen Gründen sind auch andere Anmeldungen in der Zusammensetzung eines deskriptiven Substantivs mit "-forum" wegen der insgesamt beschreibenden Verwendung des Zeichenwortes abgelehnt worden (vgl. BPatG 29 W (pat) 4/97 - "Anlagenbauforum", BPatG 25 W (pat) 220/02 - "back FORUM", BPatG 29 W (pat) 198/96 - "Deutsches Medizin Forum", HABM R 18/00-1 vom 31. Januar 2001 - "EXHIBITOR FORUM", BPatG 32 W (pat) 73/00 - "forum bürowirtschaft" oder BPatG 24 W (pat) 178/03 - "Werkzeugforum").
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